Mein Weg in die Rente
Berufstätigkeit
Zum Zeitpunkt der Diagnose und des Behandlungsbeginns meiner Leukämie im November 2009 arbeitete in Vollzeit als IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftrager der Kreissparkasse meiner Heimatstadt.
Seitdem bin ich schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100 %.
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat meine gesetzliche Krankenkasse fast die gesamten maximalen 78 Wochen Krankengeld gezahlt, bis ich nach der Eingliederung nach dem Hamburger Modell Ostern 2011 wieder in Vollzeit als IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftrager der Kreissparkasse arbeiten konnte.
Aufgrund des erneuten Ausbruch meiner Leukämie und Beginn der Behandlung im Juli 2013 begann erneut eine langanhaltende Arbeitsunfähigkeit. Da ich aufgrund der Behandlungen gegen die Leukämie vor Beginn der stationären Behandlung mit Chemotherapien bereits mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war, hatte die Krankenkasse direkt mit stationänren Behandlungsbeginn mit der Zahlung des Krankengeldes begonnen.
Die Krankenkasse hat bis zum Abschluss der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell Ende November 2014 das Krankengeld gezahlt. Ab Dezember 2014 habe ich wieder in meiner Kreissparkasse in Vollzeit gearbeitet.
Da ich den Anforderungen als IT-Sicherheits- und Datenschutzbeauftrager in Vollzeit nicht mehr gewachsen war habe ich als Sachbearbeiter im IT-Management in Vollzeit gearbeitet. Einer im Gegensatz zur Beauftragten Tätigkeit teamorientierten Arbeit.
Allerdings merkte ich, dass ich den körperlichen Anforderungen an einer 39 Stunden Woche nicht gewachsen war.
Anfang 2015 brach meine Leukämie zum dritten Mal aus.
Seit Beginn der Behandlung Mitte Februar 2015 bin ich arbeitsunfähig.
Die Verpflichtung der Kreissparkasse zur Lohnfortzahlung endete Ende März 2015.
Da der erneute Ausbruch meiner Leukämie innerhalb der dreijährigen Karrenzzeit erfolgte und bereits die vollen 78 Wochen gezahlt wurde, Bestand keine Zahlungsverpfichtung für die Krankenkasse.
Daher bezog ich ab Ende März 2015 Arbeitslosengeld I
- ALG I - aufgrund von Arbeitsunfähigkeit von der Argentur für Arbeit.
Das Arbeitsverhältnis mit der Kreissparkasse bestand weite. Ich war passiver Mitarbeiter.
Das Arbeitslosengeld I wurde mir für die vollen 12 Monate bewilligt.
Aufgrund der laufenden Behandlung und der Nebenwirkungen bestand die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus.
Normalerweise folgt auf ALG I das Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Da ich aber langfristig arbeitsunfähig sein würde, habe ich die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) obliegt es bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit dem zuständigen Entscheidungsträger auf Basis ärztlicher Gutachten zu entscheiden, ob die Arbeitsunfähigkeit zeitlich befristet ist, ich also vor Eintritt des Rentenalters irgendeiner (!) Tätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag nachgehen kann, oder ob dies ausgeschlossen werden kann. Besteht für den Entscheidungsträger die Hoffnung, dass ich wieder arbeiten könnte, würde die Erwerbunfähigkeitsrente nur befristet gezahlt. Hält der Entscheidungsträger die Erlangung der (eingeschränkten) Arbeitsfähigkeit bis zum Renteneintrittsalter für nicht gegeben, so kann die dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Beginn der Rente (mit 67) bewilligt werden./p>
Rente aufgrund Erwerbsunfähigkeit
Trotz meiner bestehenden langfristigen Erwebsunfähigkeit bestand mein Arbeitsvertrag zunächst weiter und ich wurde als passiver Mitarbeiter geführt. Falls ich wieder arbeitsfähig geworden wäre, hätte ich bei meinem alten Arbeitgeber weiter arbeiten.
Aufgrund der Entfristung der Erwerbsunfähigkeitsrente bin ich zum 31. Augusr 2018 offiziell bei meinenm Arbeitsgeber als Rentner ausgeschieden.
Die Agentur fü Arbeit hatte mich im Mai 2015 aufgefordert, bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf medizinische Rehabiliation bzw. rwerbsunfähigkeitsrente zu stellen, da ich über den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes I hinaus arbeitsunfähig sein werde.
Mitte Mai 2015 bewilligte die Rentenversicherung eine dreiwöchige medizinische Rehabilitation. Aufgrund meines derzeitigen Zustandes war ich jedoch nicht in der Lage, an einer entsprechenden Rehabilitation teilzunehmen.
Daraufhin hat mich die Rentenversicherung aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, da die Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit in einem absehbaren Zeitraum nicht möglich erschien.
Zwar endet die Zahlung des einjährigen ALG I erst im März 2016, jedoch galt rechtlich nach SGB das Datum der Antragsstellung auf medizinsche Rehabilitation Mitte Mai 2015 auch als Rentenantrag.
Mein Rentenantrag wurde im März 2016 aufgrund der sieben monatigen Wartefrist zwischen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung rückwirkend zum 1. September 2015 mit einer Befristung bis Ende 2016 bewilligt worden.
Aufgrund meines damaligen Zustandes und der sehr langsamen Genesung wurde die Rente aufgrund Erwerbsunfähig bis August 2018 verlängert.
Im Mai 2018 wurde meine Rente wegen voller Erwerbsminderung entfristet und wird nun bis zum Eintritt in die Regelaltersrente 2035 gezahlt.
Ende Mai 2018 habe ich aufgrund meiner nur sehr, sehr langsam fortschreitender körperlichen Wiederherstellung und der aktuellen Probleme mit den Augen bei meiner Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung - Ambulante Pflege (Pflegegrad 1) gestellt.
Nachdem ich zu Hause vom zuständigen medizinischen Dienst begutachtet wurde, hat die Krankenkasse den Antrag nicht stattgegeben. Statt mindestens 12 habe ich nur 7 Punkte laut Bewertungsskala. Sollte sich meine Sehleistung nicht wieder deutlich verbessern oder mein Gedamtzustand sich weiter verschlechtern, werde ich erneut einen Antrag stelen.
Schwerbehindertenausweis
Aufgrund meiner Leukämie und den Folgen der Behandlung bin ich schwerbehindert.
Deshalb habe ich beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einen Schwwerbehindertenausweis beantragt, der mir rückdatiert auf den 4. November 2009 (Tag der Erstdiagnose) mit eine Grad der Schwerbehinderung von 100 befristet für 3 Jahre ausgestellt wurde. Das ist Standard bei bei akuterLeukämie.
Da sich mein Zustand nicht mehr verbessert hat, wurde der Schwerbehinderausweis entfristet, d.h. es erfolgt keine medizinische Überprüfung mehr und der Ausweis ist„Gültig bis: unbefristet“.
Aufgrund des parktischen kompletten Sehverlustes auf dem linken Auge und der Hornhautverkrümmung im rechten Auge habe ich 2018 noch das Merkzeichen „RF“ (Rundfunkbeitragsermäßigung) und aufgrund der Durchblutungsstörung das Merkzeichen „G“ (Gebehindert) dazu bekommen.
Wenig Aufwand, viele Vorteile für mich:
- Ermäßigung Rundfunkbeitrag
- Euroschlüssel für Behindertentoiletten
- Steuerfreibetrag für die Einkommensteuer
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (Wertmarke 91 € pro Jahr)
- Vergünstigungen bei Eintritten
Hilfreich dist ie Website schwerbindertenausweis.de.
Der Schwerbehindertenausweis ist kein Almosen sondern ein Rechtsanspruch.
Stefan Kramer
Stefans Leukämie